Die Europapolitikerin Marieluise Beck hat über die Parlamentarische Versammlung des Europarates einen Bericht veröffentlicht, in dem auf anhaltende Menschenrechtsverletzungen in den selbsternannten Volksrepubliken von Donezk und Luhansk, sowie auf der Krim hingewiesen wird.

Da sich die von Separatisten gehaltenen Gebiete im Osten der ukrainischen Gerichtsbarkeit entziehen, die selbstgeschaffenen Justizorgane der sogenannten Volksrepubliken keinerlei internationale Legitimation besitzen und in Anbetracht ihres bisherigen Vorgehens auch nicht erlangen werden, stellt der Bericht die in den Minsker Abkommen vorgesehene Amnestieklausel in Frage. Diese darf laut dem Bericht bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen nicht greifen. Stattdessen muss eine strafrechtliche Verfolgung der Täter gewährleistet werden. Dieser Appell richtet sich vor allem auch an die russische Regierung, deren Einfluss auf die abtrünnigen Gebiete nicht abzustreiten ist.

Quelle: ‘Serious human rights violations’ still occurring in Crimea and the Donbas

Ganzer Bericht (PDF, englisch)